Seit dem 1. Dezember 2024 gilt in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz. Nach diesem Gesetz müssen alle großen Hunde (ab 20 kg bzw. 40 cm Widerristhöhe), die ab diesem Tag angemeldet werden, weiters alle sogenannten speziellen Hunderassen (siehe Verordnung) und sogenannte auffällige Hunde eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen (auch Hunde, die zu „speziellen Rassen“ gehören, vor dem Stichtag 1. Dezember 2024 angemeldet wurden und an diesem Stichtag das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, müssen diese Prüfung ablegen!).
Ich bin seit 10 Jahren Mitglied des ÖBdH ( Österreichischer Berufsverband der Hundetrainer und Verhaltensberater). Ich bin berechtigte HAT-Kurs Anbieterin und auch Prüfungsabnehmerin nach ÖbdH. Unsere Prüfungen werden in dem Landesgesetzblatt unter „Zusatzausbildung“ dargestellt
Alltagstauglichkeitsprüfung:
§ 6 Landesgesetzblatt Oö. Hundehalteverordnung 2024:
Die Alltagstauglichkeitsprüfung gemäß § 4 gilt als erbracht, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter mit dem betreffenden Hund eine Ausbildung im Sinn des § 8 begonnen oder positiv abgeschlossen hat.
§ 8 (2) Landesgesetzblatt Oö. Hundehalteverordnung 2024:
Der Nachweis einer Zusatzausbildung im Sinn des § 4 Abs. 2 Oö. Hundehaltegesetz 2024 gilt als erbracht, wenn die Halterin oder der Halter eines auffälligen Hundes eine Bestätigung darüber vorlegt, dass sie oder er mit diesem Hund eine der nachfolgenden Ausbildungen samt Prüfung positiv absolviert hat: Pkt. 5 Prüfung Hundealltagstauglichkeit (HAT SK) nach der Österreichischen Prüfungsordnung des Österreichischen Berufsverbands der Hundetrainer und -verhaltensberater (ÖBdH e.V.)
Prüfungsvorbereitungen werden bei uns laufend angeboten.
2025 stehen zwei Termine für HAT-Prüfungen nach ÖbdH fest.:
20.05.2025
10.09.2025